hausalarmanlagen – einbruchmeldeanlagen
Unsere Hausalarmanlagen oder Einbruchmeldeanlagen für ein privat bewohntes Haus unterscheiden sich in einigen Merkmalen von Alarmanlagen für gewerblich genutzte Gebäude.
Hausalarmanlagen müssen sowohl bei An- als auch bei Abwesenheit genutzt werden können. Dies wird durch eine Außenhautüberwachung realisiert. Während bei Einbruchmeldeanlagen die Fensterüberwachung bei intern scharfer Alarmanlage aktiv ist, sind die Bewegungsmelder nur zusätzlich bei extern scharfer Anlage eingeschaltet.
Notruftaster und Rauchmelder gehören dabei ebenso zur Ausstattung eines Alarmsystems wie die Alarmfernübertragung zu einer Notruf-Service-Leitstelle (NSL).
Für einen nachträglichen Einbau von Hausalarmanlagen in bestehende Räume empfehlen wir eine drahtlose Funkalarmanlage.

