Flammenmelder sind automatische Brandmelder zur Detektion von Bränden und Feuer in Brandmeldeanlagen nach DIN 14675.

Das Einsatzgebiet von Flammenmeldern ist u. a. der Außenbereich, wo Rauch nicht erkannt werden kann.

Unterschieden werden zwei Flammenmelder:

  1. Flammenmelder zur Erfassung elektromagnetischer Wellen im Ultraviolett-Bereich (UV-Licht).
    Ultraviolett-Flammenmelder (UV-Flammenmelder) erkennen alle Arten von offenen Feuern. Je nach Parametrierung sind UV-Flammenmelder unempfindlich gegenüber Sonnenlicht. Starke UV-Energiequellen wie bspw. Schweißlichtbögen lösen Falschalarme aus. Die erkennbare Wellenlänge liegt bei etwa 0,2 10E-6m.
  2. Flammenmelder zur Erfassung elektromagnetischer Energie im Infrarot-Bereich (IR-Licht).
    Infrarot-Flammenmelder detektieren die Strahlung der Flamme über ein fotoelektrisches Element, wobei das Licht im Vorfeld gefiltert wird. IR-Flammenmelder eignen sich vor allem zur Erkennung von Flüssigkeits- und Gasbränden, bei denen kein Rauch entsteht.