Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern

ionisationsmelder - schutzfabrik

Ionisationsrauchmelder (IRM) – regional auch als DDR-Rauchmelder bezeichnet – sind automatische Rauchmelder, die in der Vergangenheit eingesetzt wurden, um Rauch zu detektieren. Mittlerweile sind sie vollständig von optischen Rauchmeldern nach dem Streulichtprinzip ersetzt worden und technisch abgelöst.

Ionisationsrauchmelder sind Bauteile mit einem radioaktiv strahlenden Teilchen (Nuklid). Dieses alpha-strahlende Nuklid – meistens Americium (Am241) oder Radium (Ra 226) – ist für den Körper in höchstem Maße schädlich.
Die Aktivität liegt üblicherweise zwischen 15 und 40 kBq. Es gibt jedoch auch besondere Melder wie bspw. den F600 von Siemens Cerberus mit einer Aktivität von 555 kBq oder einige Melder von Robotron mit bis zu 30.000 kBq.

Vor diesem Hintergrund bedarf es besonderer Expertenkenntnisse im Umgang und bei der Entsorgung mit diesen Meldern.

Wir von schutzfabrik haben das entsprechende Genehmigungsverfahren zum Umgang mit radioaktiven Stoffen
bei der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen durchlaufen und erfolgreich abgeschlossen.
schutzfabrik besitzt die Umgangsgenehmigung nach § 7 Abs. 1  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den Einbau und Ausbau von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmeldern (IRM) und den Ausbau von  nicht bauartzugelassenen IRM.
Die Genehmigung beinhaltet ebenso den Transport von Ionisationsrauchmeldern, um sie von unserem Standort aus zur Entsorgung zu überführen.

Wir demontieren, transportieren und entsorgen Ionisationsrauchmelder für Endkunden, Immobilien-Eigentümer, Facility-Manager, Brandmeldeanlagen-Errichter, Abbruchunternehmen, …. –  bundesweit.

  • Planung und Vorbereitung der Arbeiten in Abstimmung mit den betreffenden Behörden
  • Ausbau der Ionisationsrauchmelder durch geschulte eigene Mitarbeiter
  • Übernahme der Ionisationsrauchmelder
  • Transport und Zwischenlagerung bis zur Weiterleitung an einen Entsorgungsbetrieb
  • Zuführung zur Entsorgung /Recycling
  • Führung und Zusendung des Übernahmebescheinigung (Entsorgungsnachweises)

§ 76 StrlSchV regelt die Pflicht zur Abführung radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes bzw. an eine Landessammelstelle – für NRW ist diese in Jülich.
Alternativ dazu können Ionisationsrauchmelder von Spezial-Recycling-Unternehmen übernommen werden. Hier wird das radioaktive Nuklid aus dem Melder entfernt und für andere Anwendungen wiederverwendet. schutzfabrik arbeitet hier mit Partnerbetrieben zusammen, die die Entsorgung bzw. die Zerlegung /Recycling der Melder übernehmen und ebenfalls über entsprechende Umgangsgenehmigungen verfügen.

 

Gefahr für den Nutzer

Für den Nutzer eines betriebenen Melders besteht, solange der Melder an der Decke montiert und intakt ist, keine Strahlungsgefahr, da die Alpha-Strahlung nur eine sehr geringe Reichweite hat.

Dennoch: In vielen Unternehmen sind noch I-Melder im Einsatz und müssen ersetzt werden, da die Bauartzulassung der Melder in der Regel erloschen ist.

Sie sollten aus eigenem Antrieb heraus die I-Melder gegen ungefährliche optische Rauchmelder ersetzen lassen und sich die Entsorgung von schutzfabrik bescheinigen lassen.

Selbstausbau der Melder – besser nicht

Auch wenn wir von schutzfabrik nicht den Anschein einer Rechtsberatung erwecken möchte, sollten Sie in jedem Fall davon absehen, die Ionisationsmelder selbst auszubauen, da Sie in der Regel, über keine Umgangsgenehmigung nach § 7 Abs. 1  Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verfügen und damit der Ausbau, nach meiner Auffassung nach §328 (1) Satz 2 StGB durch Sie, strafbar wäre.

Gehen Sie die sicheren Weg und fragen Sie Ihre Strahlenschutzbehörde.

Abbruch- und Recyclingunternehmen

Als Abbruch- und Recyclingunternehmen müssen Sie verschiedenste Richtlinien und Vorschriften bei der Entsorgung von Gefahrstoffen einhalten; einer dieser Gefahrstoffe sind radioaktive Stoffe und somit auch Ionisationsrauchmelder.

Ein wichtiger Hinweis Ihres Auftraggebers ist das Vorhandensein von Ionisationsrauchmeldern, die nach § 76 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ausgebaut und entsorgt werden müssen.
Sollten Melder in den Abbruchschutt gelangen, sind sie entweder aus den Schutt herauszusuchen oder der gesamte Schutt als radioaktiver Sondermüll zu entsorgen!

Ob ein Melder radioaktiv strahlend ist, erkennt der Fachmann anhand von Typen und Vergleichslisten. Der Ausbau ist einem Laien untersagt und kann bei unsachgemäßer Handhabung zu gesundheitlichen Schäden führen.

Wir von schutzfabrik unterstützen Sie bei sämtlichen technischen, organisatorischen und behördlichen Belangen wie:

  • Bestandermittlung in Abstimmung mit den Behörden
  • Ausbau und Übernahme der I-Melder
  • Zwischenlagerung und fachgerechte Entsorgung der I-Rauchmelder
  • Erbringung des Entsorgungs-Übernahmenachweises

Für eine sichere und richtige Entsorgung sind wir für Sie da.

Errichter von Brandmeldeanlage

Die meisten Errichter von Brandmeldeanlage haben aus der Vergangenheit Erfahrung mit dem Umgang mit radioaktiven Ionisationsrauchmeldern und glauben das selbst machen zu können. Hier sollten Sie jedoch vorsichtig sein und die Dokumente und Unterlagen prüfen.
Gemäß des Genehmigungsbescheides muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an anerkannten Schulungen und Fortbildungen aktualisiert werden.

 

Gehen Sie besser „auf Nummer sicher“ und lassen den Ausbau und die Entsorgung der Ionisationsrauchmelder in Ihrem Projekt durch schutzfabrik planen und machen.