Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Im Falle eines Feuers helfen Brandmeldeanlagen, Leben und Werte zu schützen. Verschiedene Gesetze und Regelungen bestimmen, welche Qualitätsrichtlinien eine Brandmeldeanlage und auch die Installation der Brandmeldeanlage einhalten muss.

schutzfabrik ist nach DIN 14675 für Brandmeldeanlagen zertifiziert. Diese Feuerwehrnorm gibt vor, wie eine Brandmeldeanlage zu planen, zu projektieren und zu warten ist. So ist die Einhaltung der DIN 14675 in den meisten Landkreisen Voraussetzung, um eine direkte Aufschaltung auf die Feuerwehr zu ermöglichen.

Details zu Brandmeldeanlagen und der Norm DIN 14675 haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengetragen.

Bei Fragen oder Anmerkungen zu Installation und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen stehen Ihnen die Mitarbeiter von schutzfabrik mit Rat und Tat zur Seite.

Brandmeldeanlage nach DIN14675

Eine Brandmeldeanlage (BMA) nach DIN 14675 ist in der Regel eine baurechtliche Auflage für die Nutzung eines Gebäudes und beschreibt die Planung und den Aufbau für eine Brandmeldeanlage für den gewerblichen Bereich oder gewerbliche Wohnbereiche (z. B. Altenheime).

Eine Brandmeldeanlage besteht aus dem Aufbau komplexer Baugruppen und Anlagenteilen. Heutige, moderne Brandmeldesysteme sind busvernetzte Anlagen mit Sensoren, Meldern, Ein- und Ausgangsbausteinen, optischen und akustischen Alarmierungseinrichtungen und selbstverständlich der zentralen Einheit, der Brandmeldezentrale (BMZ).

Das Wichtigste ist der störungsfreie und falschalarmfreie Betrieb des Systems. Dabei legen wir von schutzfabrik unser besonderes Augenmerk auf eine ordentliche Installation und die richtige Auswahl der Melder, wobei auch Normsicht vorzugsweise der optische Rauchmelder (ORM) zu verwenden ist.

Sollte dieser Einsatz nicht möglich sein, bietet die Technik eine Vielfalt von Meldern an, die für den jeweiligen Einsatzbereich sinnvoll sind.
So ist z. B. in einer Küche mit Rauch und Dampf zu rechnen, ohne dass Brandgefahr bestehen muss. Ein optischer Rauchmelder würde dort Alarm auslösen. Aus diesem Grund werden dort Wärmemelder verwendet, die nach dem Maximalprinzip (Thermomaximal-Melder – TMM) oder nach dem Differenzialprinzip (Thermodifferenzial-Melder – TDM) funktionieren. Melder für Spezialanwendungen wie Rauchansaugsysteme (RAS) für die Volumen-Überwachung von Räumen,  lineare Rauchmelder in großen Hallen, lineare Wärmemelder in Tunneln oder Flammenmelder für Außenbereiche runden die Technikpalette ab.

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Sofern der sensorische Teil der Anlage detektiert hat, ist es an der Alarmierung, die Person zur Flucht aus dem Bereich zu bewegen. Im einfachsten Fall erfolgt dies mit Sirenen, die in ausreichender Stückzahl und Lautstärke installiert sind. Wenn davon auszugehen ist, dass eine Sirenenalarmierung nicht als Alarm erkannt wird, muss eine Sprachalarmierungsanlage (SAA) eingesetzt werden, die die Person per automatischer Sprachansage auffordert zu flüchten. Wenn im umgekehrten Fall eine laute Alarmierung nicht funktioniert, weil die Menschen in Panik geraten oder es zu einer Desorientierung kommen kann, erfolgt die Alarmierung an das Personal bspw. über die Telefonanlage mittels ESPA-Schnittstelle (ESPA 4.4.4) zwischen Telefonanlage und Brandmeldeanlage.

Die dritte wesentliche Komponente einer Brandmeldeanlage sind die Komponenten für die Feuerwehr:

  • Einheitliche Bedienung über ein Feuerwehr-Anzeige-Tableau (FAT), ein Feuerwehrbedienfeld (FBF),
  • Dokumentation mittels Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplänen und
  • gewaltfreier Zutritt mit Feuerwehrschlüsseldepot (SD) und Freischaltelement (FSE).

Ausführungen einer BMA nach DIN 14675

Die Planung, Errichtung, Abnahme und der Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) unterliegen in Deutschland strengen gesetzlichen, behördlichen und normativen Vorgaben. Als sicherheitstechnische Anlagen zur Gefahrenabwehr müssen sie ein Höchstmaß an Zuverlässigkeit und Ausfallsicherheit aufweisen.

Die Basis bilden insbesondere die DIN 14675 (Brandmeldeanlagen – Aufbau und Betreiben, Anforderungen an Fachfirmen) sowie die DIN VDE 0833 (Gefahrenmeldeanlagen für Feuer, Einbruch und Überfall – Teile 1 bis 4).

Nachfolgend werden die einzelnen Phasen des Projekt- und Lebenszyklus tiefgehend und unter Einbezug technischer, organisatorischer und rechtlicher Detailaspekte erläutert.

Phase 5: Brandschutzkonzept und Schutzzieldefinition

Die Phase 5 bildet das fundamentale Fundament jedes Brandmeldeanlagen-Projekts. Sie startet in der Regel nicht erst mit der Technik, sondern leitet sich direkt aus dem übergeordneten Brandschutzkonzept ab, welches meist von einem zertifizierten Brandschutzsachverständigen im Einvernehmen mit den Genehmigungsbehörden (Bauaufsicht), der zuständigen Feuerwehr und den Gebäudeversicherern (z. B. VdS) aufgestellt wird.

Herausarbeitung der Schutzziele:

  • Personenschutz: Rechtzeitige und sichere Evakuierung aller anwesenden Personen im Gefahrenbereich (Primärziel bei Sonderbauten, Versammlungsstätten, Krankenhäusern).
  • Sachwert- und Umweltschutz: Schutz des Gebäudes, sensibler technischer Infrastrukturen (z. B. Rechenzentren) sowie Verhinderung des Austritts umweltgefährdender Stoffe.
  • Betriebskontinuität: Minimierung von Ausfallzeiten durch frühzeitige Brandfrüherkennung.

Ermittlung wesentlicher Randbedingungen:

  • Behördenauflagen & Sonderbauvorschriften: Berücksichtigung spezieller Verordnungen (z. B. Industriebaurichtlinie, Beherbergungsstättenverordnung).
  • Brandrisiken und Brandgefährdung: Analyse der spezifischen Nutzung (z. B. chemische Labore, Hochregallager mit hohen Brandlasten, Fertigungsbetriebe).
  • Umweltbedingungen: Raumklimatische Einflüsse (Staub, Feuchtigkeit, Temperaturschwankungen, Zugluft), die zu Täuschungsalarmen führen können.
  • Bauliche und betriebliche Gegebenheiten: Geometrie der Räume (Deckenhöhen, Neigungen, Unterdecken, Doppelböden), Schichtbetrieb und personelle Besetzung.
  • Alarmorganisation & Störgrößen: Festlegung, wie im Alarmfall reagiert wird (z. B. zweistufige Alarmierung, interne Alarmierung vor externem Notruf zur Vermeidung von Fehlalarmen) sowie Berücksichtigung von Störgrößen (z. B. elektromagnetische Felder).

 

 

Phase 6.1: Entwurfs- und Ausführungsplanung (Spezifikation)

  • Auf Basis des genehmigten Brandschutzkonzepts werden in Phase 6.1 die technischen Anforderungen in konkrete Planungsdaten überführt.

Spezifikation des Brandmeldesystems (BMS):

  • Festlegung des Überwachungsumfangs (Vollüberwachung, Teilüberwachung, hüllen- oder raumbezogene Überwachung).
  • Definition der Melderkategorien und Auswahl der Detektionsprinzipien (z. B. optische Rauchmelder, multisensorische Melder [OT/OM], Wärmemelder, Flammendetektoren, Ansaugrauchmeldesysteme [ASD] für hochsensible Bereiche).
  • Leistungsverzeichnis (LV): Erstellung eines detaillierten, normgerechten Ausschreibungstextes (Leistungsverzeichnis), das alle Komponenten, Kabelmengen, Montageleistungen sowie Prüf- und Inbetriebnahmeschritte exakt beziffert.

Phase 6.2: Projektierung (Werkplanung nach Richtlinien)

Die Projektierung ist ein ingenieurmäßiger Prozess, der ausschließlich im Rahmen der DIN VDE 0833-2 und unter Beachtung der Richtlinien nach DIN 14661 (für Feuerwehr-Anzeigetableaus) bzw. regionaler Feuerwehr-Aufschaltbedingungen erfolgt.

  • Werk- und Montageplanung:
  • Erstellung von detaillierten Brandmeldebereichsplänen, Laufkarten für die Interventionstrupps der Feuerwehr und Blockschaltplänen.
  • Berechnungen: Dimensionierung der Stromversorgungsanlagen nach DIN VDE 0833-1 (Auslegung der Akkumulatoren zur Sicherstellung des Notbetriebs bei Netzteraustfall – typischerweise 72 Stunden Überbrückungszeit im Ruhezustand plus anschließender Alarmierungsbetrieb).

Schnittstellendefinition (Brandfallsteuerungen): Exakte Festlegung der Wirk-Prinzipien (Kopplungstabellen / Cause & Effect Matrices) für die Ansteuerung externer Gewerke:

  • Auslösung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
  • Abschaltung von Lüftungs- und Klimaanlagen zur Rauchverschleppungsverhinderung.
  • Ansteuerung von Brandschutztüren und Feststellanlagen.
  • Aufzugsststeuerung (Evakuierungsfahrt in ein zugewiesenes Stockwerk und Türöffnung).
  • Ansteuerung von Türfreigabesystemen in Rettungswegen.

Phase 7: Montage und Installation

Die praktische Errichtung der Anlage vor Ort darf gemäß DIN 14675 nur durch zertifizierte Fachfirmen mit entsprechend qualifiziertem und geschultem Fachpersonal erfolgen.

Leitungsverlegung & Installation:

  • Verwendung von Kabeln mit integriertem Funktionserhalt (z. B. JE-H(ST)H…Bd oder FE180/E30 bis E90) für alle sicherheitsrelevanten Steuer- und Alarmierungsleitungen, um sicherzustellen, dass die Anlage auch bei fortgeschrittenem Brandereignis funktionsfähig bleibt.
  • Sachgerechte Montage der Brandmeldezentrale (BMZ), Repeater-Panels, Unterzentralen und der Primärstromversorgung.
  • Installation von automatischen Meldern unter Berücksichtigung maximaler Überwachungsflächen, Raumhöhen und Strömungsverhältnisse (Vermeidung von Totzonen unter Unterzügen).
  • Montage von nichtautomatischen Druckknopfmeldern (DBM) an Fluchtwegen und Ausgängen.
  • Integration von Feuerwehr-Peripherie: Schlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE), Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) und Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT).

Phase 8: Inbetriebsetzung

Nach Abschluss der mechanischen und elektrotechnischen Installation erfolgt die systematische Inbetriebsetzung durch die zertifizierte Fachfirma.

Prüfungen und Messungen:

  • Überprüfung der Leitungsnetze (Messung der Isolationswiderstände, Schleifenwiderstände, Überprüfung auf Kurzschluss- und Erdschlussfreiheit).
  • Messung der Versorgungsspannungen und Ruheströme.
  • Parametrierung der Brandmeldezentrale und Aufschaltung aller Peripheriegeräte (Adressierung der Brandmelder im Ringbus).
  • Durchführung von Probealarmen und Auslösung der definierten Brandfallsteuerungen im Rahmen eines Funktionstests.
  • Protokollierung: Vollständige Dokumentation aller Messwerte, Prüfprotokolle und Konfigurationsstände als Teil der Inbetriebsetzungserklärung.

Phase 9: Abnahme (Kompensations-, Betreiber- und Sachverständigenprüfung)

Die Abnahme stellt den formalen Übergang von der Errichtungsphase in den Betrieb dar und gliedert sich in drei wesentliche Stufen:

  • Werksabnahme / Errichterabnahme: Die Fachfirma prüft die Vollständigkeit und mangelfreie Funktion gemäß den Ausführungsunterlagen.
  • Betreiberabnahme & Einweisung: Übergabe der Revisionsunterlagen, Bestandspläne und des Betriebsbuchs an den Betreiber. Einschulung des Betreiberpersonals (z. B. Brandschutzbeauftragte).
  • Sachverständigenabnahme: Bei baurechtlich geforderten Brandmeldeanlagen erfolgt eine verbindliche Abnahme durch einen anerkannten Prüfsachverständigen für technischen Brandschutz (nach PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes) vor der offiziellen Freigabe und Aufschaltung zur Leitstelle.

Phase 10: Betrieb

Der Betrieb obliegt dem Betreiber des Gebäudes. Der Errichter nimmt an dieser Phase nur noch im Rahmen von vereinbarten Service- und Dienstleistungsverträgen teil.

Betreiberpflichten:

  • Tägliche Überprüfung der Betriebsbereitschaft anhand von Anzeigen an der BMZ.
  • Führung des vorgeschriebenen BMA-Betriebsbuchs (Eintragung von Störungen, Alarmen, Wartungen und Schulungen).
  • Sicherstellung, dass Melder nicht durch bauliche Veränderungen, Einbauten oder Staubabdeckungen beeinträchtigt werden.

Phase 11: Instandhaltung (Inspektion, Wartung, Instandsetzung)

Die Instandhaltung ist ein gesetzlich und normativ (DIN 14675 / DIN VDE 0833-1) zwingend vorgeschriebener Prozess zur Sicherung der dauerhaften Funktionsfähigkeit.

  • Inspektion: Regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen (in der Praxis meist vierteljährlich), durchgeführt durch eine sachkundige Person des Betreibers oder des Errichters.
  • Wartung: Mindestens einmal jährlich durch eine zertifizierte Fachfirma durchzuführende, umfassende Überprüfung aller Komponenten (Überprüfung der Detektionsempfindlichkeit von Meldern, Akkutests, Prüfung der Alarmierungseinrichtungen und aller Schnittstellen zu Brandfallsteuerungen).
  • Instandsetzung: Unverzügliche Behebung von auftretenden Störungen, Defekten oder Verschleißerscheinungen durch den Facherrichter, um die ständige Verfügbarkeit des Brandmeldesystems zu gewährleisten.

Bei uns von schutzfabrik erhalten die das Gesamtpaket vom Konzept über die Planung bis hin zur Instandhaltung. Wir sind für alle Phasen der richtige Partner an Ihrer Seite.

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