Instandhaltung von Brandmeldeanlagen
In Deutschland ist die Instandhaltung streng reglementiert. Diese Seite gibt Ihnen Einblicke in die Voraussetyungen, Abläufe und Dokumentation der Instandhaltung von Brandmeldeanlagen.
Normative Grundlagen und Qualifikation
DIN VDE 0833-1: Allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen.
DIN VDE 0833-2: Spezifische Anforderungen für Brandmeldeanlagen.
DIN 14675-1: Beschreibt den Aufbau und Betrieb.
Qualifikation: Die Arbeiten dürfen nur von einer zertifizierten Fachfirma nach DIN 14675 ausgeführt werden. Die verantwortliche Person (Fachkraft für BMA) muss ihre Kompetenz durch eine Prüfung nachweisen.
Detaillierter Ablauf der Vorbereitungsmaßnahmen
Bevor eine Prüfung die Funktionalität beeinträchtigt oder Fehlalarme auslöst, müssen folgende Schritte dokumentiert werden:
Organisatorische Absicherung
Zustimmungsverfahren: Einholen der Erlaubnis beim Betreiber oder der verantwortlichen Person (Brandschutzbeauftragter).
Personen-Information: In Gebäuden mit Publikumsverkehr (Malls, Hotels) sollten Durchsagen erfolgen, um Panik bei Test-Alarmen zu vermeiden.
Technische Absicherung (Abschaltungen)
Übertragungseinrichtung (ÜE): Die Verbindung zur Feuerwehr-Leitstelle muss in den Testmodus versetzt oder physisch getrennt werden. Eine Abmeldung bei der zuständigen Stelle (z. B. Konzessionär oder Feuerwehr) ist zwingend.
Brandfallsteuerungen: Um teure Folgeschäden zu vermeiden, müssen Steuerungen für Aufzüge (Evakuierungsfahrt), Lüftungsanlagen (Rauchschutz-Druck-Anlagen), Brandschutztore und insbesondere Löschbereiche (Gas- oder Sprinklerlöschanlagen) deaktiviert werden.
Die Quartals-Inspektion: Technische Tiefenprüfung
Die Inspektion erfolgt alle drei Monate. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Anlage ohne substanzielle Eingriffe zu bestätigen.
Prüfung der Energieversorgung
Das Herzstück der BMA ist die Ausfallsicherheit.
Netzausfall-Test: Die 230V-Zuleitung wird unterbrochen. Die Anlage muss ohne Fehlermeldung auf die Notstromakkus umschalten.
Akkumulatoren-Check: Messung des Innenwiderstandes und der Ladespannung. Akkus, die älter als vier Jahre sind oder deutliche Spannungsabfälle zeigen, müssen vermerkt werden.
Ladegerät: Prüfung, ob das Netzteil die Akkus nach einer Entladung wieder ordnungsgemäß puffert.
Prüfung der Peripheriegeräte (Melder & Signalgeber)
Prüfquote: Pro Quartal muss mindestens ein Melder pro Primärleitung (Ring) ausgelöst werden. Über den Zyklus eines Jahres hinweg müssen jedoch 100% aller Melder einmal geprüft worden sein.
Funktionsprüfung: * Rauchmelder: Einsatz von genormtem Prüfgas zur Simulation von Rauchpartikeln.
Wärmemelder: Nutzung eines Heißluftprüfgeräts (keine offene Flamme!).
Druckknopfmelder (DKM): Mechanische Auslösung und Sichtprüfung der Glasscheibe/Folie.
Signalgeber: Kurzzeitige Aktivierung aller Sirenen, Sprachalarmierung (SAA) und Blitzleuchten zur Bestätigung der akustischen/optischen Abdeckung.
Prüfung der Feuerwehr-Schnittstellen
FAT (Feuerwehr-Anzeigetableau): Prüfung der Textanzeige. Stimmt der Klartext am Display mit dem tatsächlichen Ort des ausgelösten Melders überein?
FBF (Feuerwehr-Bedienfeld): Lassen sich die Tasten „Akustik ab“, „ÜE ab“ und „Reset“ korrekt bedienen?
FSD (Feuerwehr-Schlüsseldepot): Prüfung der Sabotageüberwachung (Öffnen der Klappe) und der Entriegelung durch die Zentrale.
Die Jährliche Wartung: Werterhalt und Prävention
Die Wartung beinhaltet alle Inspektionspunkte und ergänzt diese um Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Anlage.
Instandsetzungsarbeiten
Reinigung: Die Messkammern der Rauchmelder werden vorsichtig von Staub befreit. Verschmutzte Melder führen zu „Täuschungsalarmen“.
Justierung: Abgleich der Empfindlichkeitsschwellen bei intelligenten Analog-Ring-Meldern.
Austauschzyklen: * Punktförmige Rauchmelder: Gemäß DIN 14675-1 Austausch nach 8 Jahren (bei Brandkenngrößenvergleich im Werk) oder früher, wenn keine Reinigung möglich ist.
Akkus: Standard-Austausch alle 4 Jahre empfohlen.
Dokumentation und Revision
Feuerwehr-Laufkarten: Abgleich der Karten vor Ort mit der tatsächlichen Raumsituation. Jede bauliche Änderung (neue Wände, Regale) macht eine Aktualisierung der Karten notwendig.
Betriebsbuch: Das Führen des Betriebsbuchs ist gesetzliche Pflicht. Hier müssen alle Prüfungen, Abschaltungen, Alarme und Störungen lückenlos mit Zeitstempel dokumentiert sein.
Abschluss der Arbeiten: Wiederherstellung der Sicherheit
Nach Beendigung der Messungen ist die Anlage wieder in den vollautomatischen Überwachungszustand zu versetzen:
Reaktivierung: Zuschalten aller Steuerungen (Lüftung, Aufzug etc.).
Scharfschaltung ÜE: Wiederanmeldung bei der Feuerwehr-Leitstelle und Durchführung eines Probealarms (kurzer Testruf), um die Verbindung zu bestätigen.
Übergabe: Einweisung des Betreibers über gefundene Mängel und Übergabe des unterschriebenen Wartungsprotokolls.
