Austausch von automatischen Meldern nach 8 Jahren gemäß DIN14675
Kernaufgaben und Bedeutung von Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen sind essenziell für den Schutz von Leben und Sachwerten. Ihre primären Ziele sind:
- Frühwarnung: Rechtzeitige Alarmierung von Personen zur Selbstrettung.
- Schadensbegrenzung: Sicherstellung einer effektiven Brandbekämpfung und Verhinderung der Brandausbreitung.
- Betriebskontinuität: Schutz betrieblicher Abläufe.
Die Zuverlässigkeit der Anlage hängt maßgeblich von den automatischen Brandmeldern ab. Da diese jedoch Umwelteinflüssen und Alterungsprozessen ausgesetzt sind, ist ihre Lebensdauer technisch begrenzt.
Normative Grundlagen und Verbindlichkeit
Die Anforderungen an den Betrieb und die Instandhaltung sind in der DIN 14675-1 sowie den Normenreihen DIN EN 54 und DIN VDE 0833 definiert.
Bei baurechtlich geforderten Anlagen sind diese Vorgaben über die MVV TB (Abschnitt 2.3) rechtlich bindend.
Anlagen, die nach diesen Normen geplant und betrieben werden, erfüllen die bauaufsichtlichen Anforderungen.
Prüf- und Austauschverfahren nach DIN 14675-1
Die Norm sieht drei Wege vor, um die Funktionsfähigkeit der Melder sicherzustellen:
1. Nachweis des Ansprechverhaltens (Variante a)
Ein Melder kann unbegrenzt im Einsatz bleiben, solange bei der jährlichen Prüfung nachgewiesen wird, dass sein Ansprechverhalten exakt den Vorgaben der DIN EN 54 entspricht.
Problem: Eine solche präzise Messung der Empfindlichkeit (Rauchkanal-Prüfung) ist vor Ort mit derzeit verfügbaren Geräten kaum möglich.
Risiko: Mit zunehmender Dauer steigt die Gefahr, dass ein Melder zwischen zwei Prüfzyklen ausfällt oder die Toleranzen überschreitet.
2. Austauschfristen (Variante b und c)
Da die Vor-Ort-Prüfung der Ansprechwerte oft nicht praktikabel ist, gibt die Norm feste Austauschintervalle vor:
8 Jahre: Für Melder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibrierung.
5 Jahre: Für Melder ohne Verschmutzungskompensation.
Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Melder entweder ersetzt oder im Werk geprüft und instand gesetzt werden.
Der „Abnutzungsvorrat“ und technische Grenzen
Jeder Brandmelder verfügt über einen sogenannten Abnutzungsvorrat, der über die Zeit durch Umwelteinflüsse wie Staub, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen verbraucht wird.
Leistungsverlust: Diese Faktoren verändern die Ansprechempfindlichkeit unvorhersehbar.
Reinigung: Ein einfaches Absaugen oder Ausblasen vor Ort ist nicht zulässig, da dies die Kalibrierung verändern und das Risiko von Fehlfunktionen oder Falschalarmen erhöhen kann.
Werksinstandsetzung: Eine Neukalibrierung gemäß DIN EN 54 kann nur durch den Hersteller erfolgen, was faktisch einem Austausch gegen neu kalibrierte Geräte entspricht.
Fazit: Der regelmäßige Austausch der Melder ist der effizienteste Weg, um die Betriebsbereitschaft zu garantieren und das Risiko kostspieliger Falschalarme zu minimieren.
