Entsorgung von Ionisationsrauchmeldern

Ionisationsrauchmelder (IRM): Die unsichtbare Gefahr und Ihre sichere Entsorgung mit schutzfabrik
Ionisationsrauchmelder (IRM), regional oft als „DDR-Rauchmelder“ bezeichnet, waren über Jahrzehnte hinweg ein fester Bestandteil vieler Brandmeldesysteme. Sie detektierten Rauch, indem sie einen schwachen elektrischen Strom in einer Ionisationskammer maßen, der durch Rauchpartikel unterbrochen wurde. Doch diese Technologie ist heute vollständig von optischen Rauchmeldern abgelöst, und das aus gutem Grund: Ionisationsrauchmelder enthalten radioaktives Material.
Die Kernkomponente eines IRM ist ein alpha-strahlendes Nuklid, in den meisten Fällen Americium-241 (Am241) oder Radium-226 (Ra226). Diese radioaktiven Quellen emittieren Alphastrahlung, die, obwohl sie nur eine geringe Reichweite hat, bei direkter Aufnahme in den Körper – etwa durch Inhalation von Partikeln – in höchstem Maße schädlich sein kann. Die Aktivität in diesen Meldern liegt typischerweise zwischen 15 und 40 Kilobecquerel (kBq). Es gibt jedoch auch spezielle Modelle, wie beispielsweise den Siemens Cerberus F600 mit einer Aktivität von 555 kBq oder einige Robotron-Melder, die sogar bis zu 30.000 kBq erreichen können. Diese hohen Aktivitäten unterstreichen die Ernsthaftigkeit des Umgangs und der Entsorgung.
Warum Sie für IRM-Entsorgung Experten brauchen:
Der Besitz, der Umgang und die Entsorgung von radioaktiven Stoffen sind in Deutschland streng reguliert. Die Alphastrahlung dieser Melder kann, wenn sie nicht sachgemäß gehandhabt wird, eine potenzielle Gesundheitsgefährdung darstellen. Das bedeutet:
- Keine eigenmächtige Entsorgung: Ionisationsrauchmelder dürfen keinesfalls im Hausmüll oder auf Recyclinghöfen ohne spezielle Genehmigung entsorgt werden. Dies würde nicht nur gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sondern auch unnötige Risiken für die Umwelt und die Menschen verursachen.
- Schutz vor Kontamination: Bei Beschädigung des Melders oder unsachgemäßem Ausbau können radioaktive Partikel freigesetzt werden, die eine Kontamination von Oberflächen und eine Inhalation durch Personen ermöglichen.
- Komplexe gesetzliche Anforderungen: Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit radioaktiven Materialien. Ohne die entsprechende Sachkunde und Genehmigung ist ein sicherer und legaler Umgang nicht möglich.
Ihre Sicherheit ist unsere Mission: schutzfabrik als Ihr zertifizierter Partner
Wir von schutzfabrik sind uns der besonderen Herausforderungen bewusst, die Ionisationsrauchmelder mit sich bringen. Daher haben wir uns umfassend auf diesen sensiblen Bereich spezialisiert und das erforderliche Genehmigungsverfahren bei der Bezirksregierung Arnsberg in Nordrhein-Westfalen erfolgreich durchlaufen.
Als Ihr zertifizierungs Partner bieten wir Ihnen höchste Sicherheit und rechtliche Konformität:
- Umgangsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Diese umfassende behördliche Erlaubnis ist der Nachweis unserer Kompetenz und Befugnis. Sie deckt den Einbau und Ausbau von bauartzugelassenen Ionisationsrauchmeldern (IRM) ab, ebenso wie den Ausbau von nicht bauartzugelassenen IRM. Dies ist besonders wichtig, da nicht alle IRM-Modelle genormt waren und ältere, unbekanntere Typen oft besondere Vorsicht erfordern.
- Expertise im Strahlenschutz: Unser Team verfügt über das notwendige Wissen und die spezielle Schulung im Umgang mit radioaktiven Stoffen. Wir wissen, wie wir die Exposition minimieren und die Sicherheit für alle Beteiligten gewährleisten können.
- Sicherer und gesetzeskonformer Transport: Nach dem Ausbau übernehmen wir den Transport der Ionisationsrauchmelder von Ihrem Standort zu den dafür vorgesehenen, spezialisierten Entsorgungsanlagen. Dieser Transport erfolgt unter strikter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Sicherheitsauflagen.
Verlassen Sie sich auf schutzfabrik, um Ihre alten Ionisationsrauchmelder sicher, professionell und gesetzeskonform zu entfernen und zu entsorgen. Wir nehmen Ihnen diese komplexe Aufgabe ab und sorgen dafür, dass keine Risiken für Sie, Ihr Eigentum oder die Umwelt entstehen.
Haben Sie noch Fragen zur sicheren Entsorgung Ihrer IRM oder benötigen Sie eine Beratung? Kontaktieren Sie uns für eine professionelle und risikofreie Lösung.

Wir demontieren, transportieren und entsorgen Ionisationsrauchmelder für Endkunden, Immobilien-Eigentümer, Facility-Manager, Brandmeldeanlagen-Errichter, Abbruchunternehmen, …. – bundesweit.
- Planung und Vorbereitung der Arbeiten in Abstimmung mit den betreffenden Behörden
- Ausbau der Ionisationsrauchmelder durch geschulte eigene Mitarbeiter
- Übernahme der Ionisationsrauchmelder
- Transport und Zwischenlagerung bis zur Weiterleitung an einen Entsorgungsbetrieb
- Zuführung zur Entsorgung /Recycling
- Führung und Zusendung des Übernahmebescheinigung (Entsorgungsnachweises)
§ 76 StrlSchV regelt die Pflicht zur Abführung radioaktiver Abfälle an eine Anlage des Bundes bzw. an eine Landessammelstelle – für NRW ist diese in Jülich.
Alternativ dazu können Ionisationsrauchmelder von Spezial-Recycling-Unternehmen übernommen werden. Hier wird das radioaktive Nuklid aus dem Melder entfernt und für andere Anwendungen wiederverwendet. schutzfabrik arbeitet hier mit Partnerbetrieben zusammen, die die Entsorgung bzw. die Zerlegung /Recycling der Melder übernehmen und ebenfalls über entsprechende Umgangsgenehmigungen verfügen.

Gefahr für den Nutzer
Für den Nutzer eines betriebenen Melders besteht, solange der Melder an der Decke montiert und intakt ist, keine Strahlungsgefahr, da die Alpha-Strahlung nur eine sehr geringe Reichweite hat.
Dennoch: In vielen Unternehmen sind noch I-Melder im Einsatz und müssen ersetzt werden, da die Bauartzulassung der Melder in der Regel erloschen ist.
Sie sollten aus eigenem Antrieb heraus die I-Melder gegen ungefährliche optische Rauchmelder ersetzen lassen und sich die Entsorgung von schutzfabrik bescheinigen lassen.
Selbstausbau der Melder – besser nicht
Auch wenn wir von schutzfabrik nicht den Anschein einer Rechtsberatung erwecken möchte, sollten Sie in jedem Fall davon absehen, die Ionisationsmelder selbst auszubauen, da Sie in der Regel, über keine Umgangsgenehmigung nach § 7 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) verfügen und damit der Ausbau, nach meiner Auffassung nach §328 (1) Satz 2 StGB durch Sie, strafbar wäre.
Gehen Sie die sicheren Weg und fragen Sie Ihre Strahlenschutzbehörde.
Abbruch- und Recyclingunternehmen
Als Abbruch- und Recyclingunternehmen müssen Sie verschiedenste Richtlinien und Vorschriften bei der Entsorgung von Gefahrstoffen einhalten; einer dieser Gefahrstoffe sind radioaktive Stoffe und somit auch Ionisationsrauchmelder.
Ein wichtiger Hinweis Ihres Auftraggebers ist das Vorhandensein von Ionisationsrauchmeldern, die nach § 76 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ausgebaut und entsorgt werden müssen.
Sollten Melder in den Abbruchschutt gelangen, sind sie entweder aus den Schutt herauszusuchen oder der gesamte Schutt als radioaktiver Sondermüll zu entsorgen!
Ob ein Melder radioaktiv strahlend ist, erkennt der Fachmann anhand von Typen und Vergleichslisten. Der Ausbau ist einem Laien untersagt und kann bei unsachgemäßer Handhabung zu gesundheitlichen Schäden führen.
Wir von schutzfabrik unterstützen Sie bei sämtlichen technischen, organisatorischen und behördlichen Belangen wie:
- Bestandermittlung in Abstimmung mit den Behörden
- Ausbau und Übernahme der I-Melder
- Zwischenlagerung und fachgerechte Entsorgung der I-Rauchmelder
- Erbringung des Entsorgungs-Übernahmenachweises
Für eine sichere und richtige Entsorgung sind wir für Sie da.
Errichter von Brandmeldeanlage

Die meisten Errichter von Brandmeldeanlage haben aus der Vergangenheit Erfahrung mit dem Umgang mit radioaktiven Ionisationsrauchmeldern und glauben das selbst machen zu können. Hier sollten Sie jedoch vorsichtig sein und die Dokumente und Unterlagen prüfen.
Gemäß des Genehmigungsbescheides muss die Fachkunde im Strahlenschutz mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an anerkannten Schulungen und Fortbildungen aktualisiert werden.
Gehen Sie besser „auf Nummer sicher“ und lassen den Ausbau und die Entsorgung der Ionisationsrauchmelder in Ihrem Projekt durch schutzfabrik planen und machen.
