Grundsätzlich muss eine Alarmanlage einmal jährlich gewartet werden, je nach Grundlage der Anlage muss sie ein- bis viermal pro Jahr inspiziert werden.

Die Häufigkeit der Inspektion richtet sich nach der Errichtungsgrundlage der Systems. So muss eine VdS-zertifizierte Einbruchmeldeanlage für einen Juwelier bspw. vierteljährlich und für eine Kfz-Werkstatt halbjährlich inspiziert werden.