Überwachung von Bereichen, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.
Beispielhaft ist die Überwachung von Fluren und Gängen mit Bewegungsmeldern.
Die fallenmäßige Überwachung mit Bewegungsmeldern ist neben der Zugangsüberwachung
und der schwerpunktmäßigen Überwachung die Maßnahme zur Detektion von Einbrüchen in der VdS-Klasse B SG1 und SG2.