Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Rauchwarnmelder von schutzfabrikDie DIN 14676 als Anwendungsnorm regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohngebäuden, Hütten, Containerbauten, Gartenlauben, etc.

Der Einsatz von Rauchwarnmeldern dient der frühzeitigen Warnung von Personen vor Brand und Brandrauch, damit im Gefahrenfall angepasst reagiert werden kann.

Melder, die zum Einsatz kommen, müssen nach
DIN EN 14604 normiert sein.

Planung der Melder

Bei einer Raumfläche bis 60 m² ist ein Rauchwarnmelder zu installieren, darüber hinaus weitere. Bei der Mindestausstattung sind insbesondere Kinderzimmer, Schlafbereiche und Flure mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bei Treppenräumen mit mehreren Geschossen ist auf der obersten Ebene ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Betrieb und Instandhaltung

Um die Funktionssicherheit des Rauchwarnmelders sicherzustellen, darf er nicht überstrichen oder verdeckt werden. Bei Renovierungsarbeiten sollte der Melder abgedeckt werden, damit er nicht unnötig verschmutzt.
Der Rauchwarnmelder muss entsprechend der Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden.
Dazu gehört eine Sichtprüfung, ob Raucheintrittsöffnungen frei sind oder der Melder beschädigt ist. Mittels Prüftaste wird probeweise ein Alarm ausgelöst. Gerne überprüft schutzfabrik Ihr System mit professionellem Prüfequipment.