Sind Sie ein Abbruchunternehmen?
Dann müssen Sie verschiedenste Richtlinien und Vorschriften bei der Entsorgung von Gefahrstoffen einhalten; einer dieser Gefahrstoffe sind Ionisationsrauchmelder.
Ein wichtiger Hinweis Ihres Auftraggebers ist das Vorhandensein von Ionisationsrauchmeldern, die nach § 76 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) ausgebaut und entsorgt werden müssen.
Sollten Melder in den Abbruchschutt gelangen, sind sie entweder aus den Schutt herauszusuchen oder der gesamte Schutt als radioaktiver Sondermüll zu entsorgen!
Ob ein Melder radioaktiv strahlend ist, erkennt der Fachmann anhand von Typen und Vergleichslisten. Der Ausbau ist einem Laien nicht gestattet und kann bei unsachgemäßer Handhabung zu gesundheitlichen Schäden führen.
Wir von schutzfabrik unterstützen Sie bei sämtlichen technischen, organisatorischen und behördlichen Belangen wie:
- Bestandermittlung in Abstimmung mit den Behörden
- Ausbau und Übernahme der I-Melder
- Zwischenlagerung und fachgerechte Entsorgung der I-Rauchmelder
- Erbringung des Entsorgungsnachweises
Für eine sichere und richtige Entsorgung sind wir für Sie da.