Der Unterschied ergibt sich aus dem Normenanspruch.

Errichtung und Betrieb einer Alarmanlage oder Einbruchmeldeanlage sind in der DIN VDE 0833-Reihe festgelegt, einer Gefahrenmeldeanlage in der DIN VDE 0826.

Für den Hausgebrauch errichten wir von schutzfabrik VdS-home-zugelassene Gefahrenwarnanlagen nach DIN VDE 0826. Für den gehobene Privatbereich errichten wir Systeme nach DIN VDE 0833-3
und VdS.

Eine Gefahrenwarnanlage beinhaltet nicht nur die Alarmierung und Meldung bei Einbruch und Überfall, sondern auch für Feuer, Wasser, Gas u. a.

In einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage nach DIN VDE 0833-3 finden Sie Komponenten wie Rauchwarnmelder und Wassermelder aus Normensicht nicht. Hier werden diese Melder als Technik-Melder angeschaltet.