Eine Alarmanlage für eine Wohnung zu bauen, ist eine besondere Aufgabe.
Verschiedenste Einzelheiten sind zu beachten:

  • Wie muss die Anlage aufgebaut sein – fallenmäßige Überwachung, Außenhautüberwachung?
    Oder eine Kombination?
  • Muss ich meinen Vermieter vor dem Einbau um Einbauerlaubnis bitten?
  • Muss die Anlage gekauft werden oder kann sie gemietet werden?
  • Wie ist die sinnvollste Alarmierung – Fernalarmierung auf mein Handy oder vielleicht zum Wachdienst, lokale Alarmierung per Außensirene oder per Innensirene?
  • Soll das Alarmsystem VdS-zertifiziert sein?
  • Kann ich die Alarmanlage bei einem Umzug mitnehmen?

Technisch und alarmorganisatorisch gesehen ist die Sache recht einfach. Je höher die Wohnung im Gebäude liegt, desto geringer kann der Überwachungsumfang ausfallen.

Die Kernfrage ist immer: „Wie und wo kann bei mir eingebrochen werden?“

So macht es Sinn, in einer Erdgeschosswohnung alle Fenster zumindest auf Öffnung zu überwachen. Noch besser ist die Überwachung auf Öffnung, Verschluss und Durchstieg (Glasbruch). Sofern das geschehen ist, ist eine fallenmäßige Überwachung nicht nötig.

Sofern auf eine der Überwachungsmaßnahmen verzichtet wird, sollten Sie das Fehlen mit einer fallenmäßigen Überwachung kompensieren.

Für Wohnungen, die in den Obergeschossen liegen und lediglich über das Treppenhaus und den Aufzug erreichbar sind, sind eine Türüberwachung und eine fallenmäßige Überwachung ausreichend. Fenster müssen hier nicht unbedingt überwacht werden.

Die Alarmierung sollte auf jeden Fall örtlich per Innensirene und per Fernalarmierung zu einem Wachdienst erfolgen. Wenn Sie die Alarmierung zu einem Wachdienst nicht wünschen, ist eine Fernalarmierung auf Ihr Handy möglich.

Neben dem Überwachungskonzept ist die Qualität der Technik und des Dienstleisters wichtig.
Als maßgebend haben sich VdS-Zertifizierung und VdS-Qualifizierung herausgestellt. Für die Technik ist somit mindestens ein VdS-home-zertifiziertes Produkt und im Bereich Dienstleister oder Errichter die Zertifizierung nach VdS zu wählen.

In Sachen ‚Mitnahme der Alarmanlagen bei einem Umzug‘ ist zu klären, ob Ihr Nachmieter oder Nacheigentümer die installierte Anlage nutzen möchte. Aus technischer Sicht steht einer Mitnahme jedoch nichts entgegen.

Aus dem Einbau einer Alarmanlage ergeben sich auch nicht technische Fragen, die nichts mit der Überwachung als solches zu tun haben.

Da ich bei rechtlichen Fragen nicht beraten darf, empfehle ich Ihnen, sich vor dem Einbau vertrauensvoll an Ihren Vermieter zu wenden. Der Einbau einer Alarmanlage und auch einer Funk-Alarmanlage ist meines Erachtens ein Eingriff in das Eigentum Dritter (Anbringen von Überwachungselementen an Fenstern oder von Außensirenen an der Fassade).

Nun zum finanziellen Aspekt. Der Kauf einer Alarmanlage ist die übliche Weise der Anschaffung, dennoch bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Finanzierung und Miete der Anlage – fragen Sie nach, wir beraten Sie gern.