Natürlich funktioniert sie weiter.

Ein wichtiger Bestandteil einer Alarm-, Brandmelde- oder Gefahrenwarnanlage sind Notstromakkumulatoren.

Da bei Funkanlagen die Melder und Sensoren über eine eigene Energieversorgung verfügen, wird der Notstrombetrieb lediglich für die Zentrale aufrechterhalten. Bei verkabelten Anlagen sorgen die Notstromakkumulatoren für den Betrieb der Gesamtanlagen.

Geforderte Überbrückungszeiten:

  • 72 Stunden bei Brandmeldeanlagen
  • 60 Stunden bei Einbruchmeldeanlagen nach VdS
  • 12 Stunden bei Gefahrenwarnanlagen

Die Anlagen werten den Strom- oder Netzausfall primär als Fehler oder Störung aus und melden dies mittels Fernübertragung und Wählgerät an den Wachdienst oder den Betreiber weiter.