Die zentralen Punkte sind die Norm und die Anforderung.

Beide Melder sind in der Lage, durch ein opto-elektrisches Element Rauchpartikel in der Luft zu erkennen und bei einer bestimmten Konzentration und Dichte Alarm zu geben.

Technische Unterschiede:

Rauchwarnmelder sind autark funktionierende Systeme, die aus einzelnen oder vernetzen Rauchwarnmeldern bestehen. Der Rauch wird erkannt und gemeldet und, sofern vorhanden, an weitere Melder im Haus oder in der Wohnung zur Zusatzalarmierung weitergeleitet.

Brandmelder einer Brandmeldeanlage melden ihren Zustand und die Konzentration des Rauches an die Brandmeldezentrale. Dort wird ggf. unter  Zuhilfenahme von Algorithmen und Meldungen anderer Melder Alarm im gesamten System bzw. in den Alarmierungbereichen ausgelöst.

Unterschiedliche Anwendungsbereiche:

Brandmelder in Brandmeldeanlage – für gewerblich genutzte Objekte und gewerblich genutzte Wohngebäude Rauchwarnmelder – privat genutzte Wohngebäude.

Verschiedene Normgrundlagen:

Die Anforderung an Rauchwarnmelder entsteht aus den Baurichtlinen der Bundesländer.
Die Errichtung der Rauchwarnmelderanlagen erfolgt nach DIN 14676. Die Geräteanforderung ist die DIN 14604.

Die Normlage für Brandmeldeanlagen und deren Rauchmelder ist vielfältiger. Grundsätzlich errichtet wird eine Brandmeldeanlage nach der DIN VDE 0833-2, die Melderrichtlinie ist die DIN EN54-Reihe, und die DIN 14675 regelt die Errichtung, sofern die Anlage baurechtlich gefordert ist und ggf. auf eine Feuerwehrleitstelle aufgeschaltet wird.

Gerne stellen wir in einer individuellen Planung heraus, welches System das richtige ist.