Der Antwort zu dieser Fragen kann knapp beantwortet werden: viermal im Jahr.

Es geht immerhin um Menschenleben.

Allerdings muss die Begrifflichkeit etwas differenziert werden.

Im Allgemeinen wird von der ‚Wartung‘ einer Anlage gesprochen. Gemeint ist oft der normative Begriff der Instandhaltung. Die beinhaltet Inspektion und Wartung, aber auch die Instandsetzung.

Aus Normsicht wird die Anlage viermal im Jahr inspiziert und einmal im Anschluss an die Inspektion gewartet.

Siehe auch

Inspektion / Wartung von Brandmeldeanlagen