Seit Januar 2014 können Besitzer und Vermieter von Immobilien auf ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zum Einbruchschutz zugreifen.

Gefördert wird z. B. die Nachrüstung mit Bewegungsmeldern, Türöffnern und anderen Maßnahmen des Einbruchschutzes. Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Kosten des Einbruchschutzes.

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