Alarmempfangseinrichtung (AE)
Empfangseinrichtung in Alarmübertragungsanlagen, die
Meldungen aus Gefahrenmeldeanlagen empfängt, quittiert, auswertet, anzeigt und Steuersignale
an die Übertragungseinrichtung (ÜE) überträgt. Alarmempfangseinrichtungen bestehen aus
mindestens einer Übertragungszentrale (ÜZ) und einer Bedieneinrichtung (BE).
Quelle VdS2311