Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen gehören zur Kategorie der Gefahrenmeldeanlagen.

Gefahrenmeldeanlagen, kurz gesagt elektrische, mechanische, etc. Anlagen, erkennen Gefahren zuverlässig, sie warnen vor Einbruch und Überfall oder – im Fall der Brandmeldeanlage – warnen und schützen damit vor Feuer.

Brandmeldeanlage oder BMA

Die geläufige Abkürzung für Brandmeldeanlagen ist BMA und wird oft mit Brandmeldern verwechselt oder in einen Topf geworfen.
Die Brandmeldeanlage ist der Oberbegriff, der Brandmelder und Brandmeldezentrale (BMZ) zusammenfasst.

Beispiel: Ein Rauchmelder (= Brandmelder) erkennt je nach Bauart auf unterschiedliche Art und Weise Rauch. Gehen wir von den weit verbreiteten optischen Rauchmeldern aus, erkennt der Rauchmelder die Rauchpartikel in der Luft, da diese ausgesandtes Infrarotlicht brechen und reflektieren. Dieses Ereignis wird von dem Rauchmelder zur Brandmeldezentrale weitergeleitet, und die BMZ wertet das Signal aus. Je nach Brandmeldeanlage und voreingestellten Funktionen fällt die weitere Reaktion der Brandmeldeanlage aus.
So kann diese z. B. einen akustischen und optischen Alarm auslösen, der Besucher, Bewohner oder Mitarbeiter in einem Gebäude warnt und auffordert, dieses zu verlassen.

Komplexere Brandmeldeanlagen finden sich oft in stark frequentierten Bereichen oder Gebäuden,
z. B. Flughäfen und Einkaufszentren. In diesen sensiblen Örtlichkeiten regeln Bauvorschriften, welche Maßnahmen zum Brandschutz vorgesehen sind und wie diese umgesetzt werden müssen.
Von zentraler Bedeutung ist in diesem Fall die DIN-Vorschrift 14675, die genau regelt, wie Brandmeldeanlagen zu gestalten sind.
Auch Versicherer haben oft genaue Vorgaben, welche Bereiche wie geschützt werden müssen.
Dies regelt u. a. eine entsprechende VdS-Norm.

Falschalarm und Fehlalarm

Moderner BrandmelderIn weiten Teilen der Bevölkerung ist der Begriff Fehlalarm geläufig, auch wenn die korrekte Bezeichnung Falschalarm lautet. Wie bei allen Gefahrenmeldeanlagen ist ein Falschalarm aus mehreren Gründen ein Problem. Stellt man sich vor, dass ein Falschalarm zur Räumung eines großen öffentlichen Gebäudes führen kann,
z. B. eines Flughafens, entstehen schnell wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe.
Wiederkehrende Fehlalarme führen außerdem dazu, dass Bewohner oder Besucher eines Gebäudes im Ernstfall nicht mehr mit der gebotenen Eile auf einen Alarm reagieren.
Soll die Brandmeldeanlage einen direkten Draht zur Feuerwehr haben (hier spricht man von Aufschaltung), gelten ganz besondere Vorschriften.

Aufschaltung von Brandmeldeanlagen

Damit im Ernstfall keine Zeit verloren geht und die Feuerwehr direkt zur Brandbekämpfung ausrücken kann, ist in manchen Bereichen eine direkte Aufschaltung auf die örtliche Feuerwehr erwünscht. Aufschaltung heißt nichts anderes, als dass die Brandmeldeanlage, genauer die Brandmeldezentrale, automatisch einen Notruf absetzt und die Feuerwehr alarmiert.
Wie weiter oben schon geschildert, wäre in einem solchen Fall ein Falschalarm desaströs, weshalb
u. a. in DIN 14675 geregelt ist, wie eine Brandmeldeanlage geschaffen sein muss, auch wenn einzelne Landkreise bzw. die Feuerwehr vor Ort gesonderte Ansprüche stellen können.

In großen Teilen Deutschlands ist von der Feuerwehr bzw. den Landkreisen vorgegeben, dass die Brandmeldeanlage zwingend von einem Fachunternehmen, einem sog. Errichter, geplant, projektiert, montiert und in Betrieb genommen werden muss. Dies stellt keine Schikane dar, sondern soll zu einem hohen Standard bei dieser lebensrettenden Technik beitragen.

Vorteile moderner Brandmeldeanlagen

Ob eine Brandmeldeanlage auf die lokale Feuerwehr aufgeschaltet wird oder nicht, Brandmeldeanlagen bieten einen wichtigen Schutz vor Feuer. Dies gilt natürlich besonders in Bereichen, in denen Menschen zu Schaden kommen können. Brandschutz in Flughäfen wurde weiter oben schon kurz thematisiert, aber auch Hotels, Gastronomie und Einkaufszentren können mit Brandmeldeanlagen aktiv zum Schutz von Besuchern und Kunden beitragen.

Durch die frühzeitige Erkennung von Feuer und Rauch werden nicht nur bedrohte Menschen geschützt, auch in gewerblichen Bereichen sind Brandmeldeanlagen sinnvoll. Durch die schnelle Erkennung und Benachrichtigung der Feuerwehr kann ein Übergreifen der Flammen eingeschränkt oder sogar verhindert werden. So können wertvolle Waren, Produktionsgüter und Mittel geschützt werden.

Um die dauerhafte Funktion der Brandmeldeanlagen zu gewährleisten, müssen Brandmeldeanlagen regelmäßig von einem Fachunternehmen gewartet werden. Auch hierfür gibt der Gesetzgeber ein Regelwerk vor, das einen reibungslosen Betrieb der BMA sicherstellen soll.

Wie bei allen Gefahrenmeldeanlagen gilt auch im Bereich der Brandmeldeanlagen, dass ein zuverlässiger Schutz nur über die sach- und fachgemäße Planung und Installation zu verwirklichen ist. schutzfabrik ist hier Ihr verlässlicher Partner rund um Fragen zur Auschaltung und DIN 14765.