Die Zwangsläufigkeit ist ein Begriff aus der Einbruchmeldetechnik.
Beschrieben werden mit dem Begriff Zwangsläufigkeit zwei Funktionen:
- Im Verlauf der Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage überprüft die Zentrale, ob alle Funktionen der Alarm- oder Einbruchanlage in Ordnung sind, alle Türen verschlossen sind, Bewegungsmelder in Ruhe, der Telefonanschluss in Funktion ist, Netz- und Batterieversorgung vorhanden ist u. a. Erst dann kann das System scharf geschaltet werden.
- Ein Betreten des Sicherungsbereiches ist erst möglich, wenn das Einbruchmeldesystem unscharf geschaltet ist. Möglich wird das durch Verriegelungen, die nur von innen erreicht werden können, durch Schließzylinder, die ausschließlich von innen geschlossen werden können, oder durch elektromechanische Sperrelemente.
Die Zwangsläufigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil eines VdS-Einbruchmeldesystems.