Erzwungener Vorrang einer Übertragungseinrichtung (UE) vor anderen Geräten, die dasselbe Kommunikationsgerät oder denselben Netzanschluss benutzen. Dies bedeutet u. a. auch die zwangsweise Unterbrechung einer in Aufbau befindlichen bzw. bereits stehenden und die Meldungsübertragung störenden Verbindung.

Beispiele:

  • Ein Übertragungsgerät einer Gefahrenmeldeanlage erhält an einem analogen Telefonanschluss (PSTN) den Vorrang, indem es den bestehenden Anruf unterbricht und dann die frei gewordene Leitung nutzt, um die Meldung abzusetzen.
  • An einem ISDN-Anschluss wird eine Verbindung erst dann getrennt, wenn beide B-Kanäle belegt sind, indem das Übertragungsgerät an die Vermittlungsstelle den Abbau eines B-Kanals signalisiert.
  • Bei DSL-Übertragungen erfolgt keine direkte Trennung einer Verbindung. Bei IP-Verbindungen nutzt man eine Priorisierung der Datenströme.

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