schutzfabrik hält Ihre VdS-Einbruchmeldeanlage instand. Dazu schließen wir mit Ihnen einen Servicevertrag für die Inspektion und Wartung. Sofern Sie keine vertragliche Bindung wünschen, halten wir Ihre Anlage auch im Jahreseinzelauftrag in Schuss.
Inspektionen sind bei Einbruchmeldeanlagen – EMA – der Klasse C (SG 4-6) mindestens viermal jährlich und bei EMA der Klasse B (SG1-2) mindestens zweimal jährlich in möglichst gleichen Zeitabständen durchzuführen.
Auf bestimmungsgemäße Funktion sind dabei zu überprüfen:
- die Übertragungswege, mindestens ein Melder je Meldegruppe, bei automatischen Meldern jedoch nur solche, die zerstörungsfrei prüfbar sind
- die Signalgeber – Sirenen, Blitzleuchten (Internalarm und/oder Externalarm)
- Anzeige- und Betätigungselemente inner- und außerhalb der Einbruchmeldezentrale – EMZ
- die Schalteinrichtungen, Energieversorgungen, Ansteuereinrichtungen in Verbindung mit der Übertragungseinrichtung ÜE, Steuereinrichtungen und Alarmierungseinrichtungen
- evtl. Änderungen an der Telefonanlage
- die Stromkreise für Verschlussüberwachung
- mindestens ein Kontakt je Stromkreis der Verschlussüberwachung sowie evtl. vorhandene Aufdruckbolzen auf Funktion und Gängigkeit
- auf ordnungsgemäße Befestigung, Verschmutzung und Beschädigung von Anlagenteilen
- Überwachungsbereiche der Bewegungsmelder mit Gehtestfunktion auf Abweichung vom Installationsattest
- Änderung der Raumnutzung oder Raumgestaltung
- Störungsweiterleitung an eine beauftragte Stelle