Das VdS-Attest dient zur Bescheinigung der Güte und Qualität für die installierte VdS-Einbruchmeldeanlage.
Voraussetzung zur Erstellung eines VdS-Attestes sind verschiedene Punkte:
- Der VdS-Errichter muss für die zu attestierende Einbruchmeldeanlage die Systemanerkennung haben.
- Er muss fachlich und personell in der Lage sein, VdS-Einbruchmeldeanlagen zu errichten.
- Im Unternehmen des VdS-Errichters muss ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 eingeführt sein.
- Regelmäßige Schulungen zu den Einbruchmeldesystemen müssen nachweislich durchgeführt werden.
- Es muss eine Liefer- und Schulungszusage des Systemherstellers vorliegen.
- Ersatzteile müssen für die Systeme vorgehalten werden.
schutzfabrik kann das für Sie.
Der Weg zum VdS-Attest:
Verschiedene Schritte müssen vor und während der Errichtung einer VdS-Einbruchmeldeanlage eingehalten werden.
- Festlegung, nach welcher Sicherungsklasse (SG1 – SG6) die Einbruchmeldeanlage gebaut werden muss.
- Festlegung der erlaubten Abweichungen von der VdS 2311.
- Erstellung des VdS-Attestes mit einem Angebot für die Errichtung.
- Vorlage des Attestes beim Versicherer und/oder Betreibers.
- Bau der Anlage nach den Vorgaben des Attestes.
- Inbetriebnahme der Anlage, Einweisung in die Nutzung.
- Probebetrieb des Einbruchmeldesystems.
- Abnahme und Übergabe der Anlage.
- Wartung und Inspektion der VdS-Einbruchmeldeanlage.
(Ausschnitt aus einem Muster-Attest)