Das VdS-Attest dient zur Bescheinigung der Güte und Qualität für die installierte VdS-Einbruchmeldeanlage.

Voraussetzung zur Erstellung eines VdS-Attestes sind verschiedene Punkte:

  • Der VdS-Errichter muss für die zu attestierende Einbruchmeldeanlage die Systemanerkennung haben.
  • Er muss fachlich und personell in der Lage sein, VdS-Einbruchmeldeanlagen zu errichten.
  • Im Unternehmen des VdS-Errichters muss ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 eingeführt sein.
  • Regelmäßige Schulungen zu den Einbruchmeldesystemen müssen nachweislich durchgeführt werden.
  • Es muss eine Liefer- und Schulungszusage des Systemherstellers vorliegen.
  • Ersatzteile müssen für die Systeme vorgehalten werden.

schutzfabrik kann das für Sie.

Der Weg zum VdS-Attest:
Verschiedene Schritte müssen vor und während der Errichtung einer VdS-Einbruchmeldeanlage eingehalten werden.

  • Festlegung, nach welcher Sicherungsklasse (SG1 – SG6) die Einbruchmeldeanlage gebaut werden muss.
  • Festlegung der erlaubten Abweichungen von der VdS 2311.
  • Erstellung des VdS-Attestes mit einem Angebot für die Errichtung.
  • Vorlage des Attestes beim Versicherer und/oder Betreibers.
  • Bau der Anlage nach den Vorgaben des Attestes.
  • Inbetriebnahme der Anlage, Einweisung in die Nutzung.
  • Probebetrieb des Einbruchmeldesystems.
  • Abnahme und Übergabe der Anlage.
  • Wartung und Inspektion der VdS-Einbruchmeldeanlage.
VdS-Attest schutzfabrik
(Ausschnitt aus einem Muster-Attest)

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