Der Gefährdungsgrad ist ein Begriff aus der DIN VDE 0833-3.
Der Grad der Gefährdung eines Risikos bestimmt die Zugänglichkeit, die Nachbarschaft, die örtliche Lage und die Begehrlichkeit der vorhandenen Sachen.
Der Gefährdung wird in vier unterschiedliche Grade unterteilt:

  • Gefährdungsgrad 1 – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen für geringe Risiken.

Einem Eindringling oder Räuber werden geringe Kenntnisse der Systeme zugestanden. Die Tat ist in der Regel spontan und nicht geplant. Zudem sind die Werkzeuge einfach und leicht zu beschaffen.

  • Gefährdungsgrad 2 – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen für geringe und mittlere Risiken.

Einem Täter werden begrenzte Kenntnisse der Technik zugestanden, und er verfügt über allgemein verfügbare Kenntnisse und Messinstrumente. Die Tat ist unter Berücksichtigung bestimmter Schwachstellen geplant.

  • Gefährdungsgrad 3 – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen für mittlere und hohe Risiken.

Der Täter ist mit dem Einbruch- und Überfallmeldesystem vertraut und verfügt über einen umfassenden Werkzeugbestand. Er versucht den Sicherungsbereich von innen und/oder außen zu erkunden und Schwachstellen auszunutzen und ggf. Manipulationen vorzunehmen.

  • Gefährdungsgrad 4 – Einbruch- und Überfallmeldeanlagen für hohe Risiken.

Hier geht Sicherheit über alles. Der Täter wird das System im Vorfeld manipulieren und die Tat detailliert planen.

Für die unterschiedlichen Gefährdungsgrade wird analog zu den VdS-Klassen A, B und C mit den Sicherungsklassen SH1-3 und SG 1-6 eine Alarmanlage oder Einbruchmeldeanlage entsprechend aufwendig aufgebaut.
Stichworte sind wieder die Außenhautüberwachung, fallenmäßige Überwachung, schwerpunktmäßige Überwachung und auch die Objektüberwachung.
Wegen der unterschiedlichen Ansätze der Beurteilung sind die Gefährdungsgrade mit den Sicherungsklassen nicht direkt vergleichbar.
Die Grade der DIN VDE 0833-3 zielen auf die Kenntnisse, Vorbereitungen und Werkzeuge und die
VdS 2311 auf das Objekt mit der Gefährung in sich.

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